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GEG kommt EnEV geht.

Dämmung von Rohrleitungen nach dem GEG (Gebäudeenergiegesetz)

GEG Einfamilienhaus

Einfamilienhaus

Heizung  
Leitungen in unbeheizten Räumen und Kellerräumen. 100%
Leitungen in Außenwänden, in Außenbauteilen, zwischen einem unbeheizten und beheizten Raum, in Schächten und Kanälen. 100%
Im Fußboden verlegte Leitungen auch HK-Anschlussleitungen gegen Erdreich/unbeheizte Räume.1) 100%
Leitungen und Armaturen in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen, an zentralen Leitungsverteilern. 50%
Heizungsleitungen in beheizten Räumen oder in Bauteilen zwischen beheizten Räumen eines Nutzers und absperrbar. Keine
Anforderung2)

 

Trinkwasserleitungen Warm (TWW)  
Warmwasserleitungen. 100%
Warmwasserstichleitungen. 100%
Leitungen und Armaturen in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen, an zentralen Leitungsverteilern. 50
Warmwasserleitungen bis zu einem Wasserinhalt von 3 Litern, die weder in den Zirkulationskreislauf einbezogen noch mit elektrischer Begleitheizung ausgestattet sind (Stichleitungen) und sich in beheizten Räumen befinden. Keine
Anforderung2)

 

DIN 1988 200 für Kaltwasserleitungen3)
NR. Einbausituation Dämmschichtdicke bei = 0,040 W/(m*K ) a)
1 Rohrleitungen frei verlegt in nicht beheizten Räumen, Umgebungstemperatur ≤ 20 °C (nur Tauwasserschutz). 9 mm
2 Rohrleitungen verlegt in Rohrschächten, Bodenkanälen und abgehängten Decken, Umgebungstemperatur ≤ 25 °C. 13 mm
3 Rohrleitungen verlegt in Technikzentralen oder Medienkanälen und Schächten mit Wärmelasten und Umgebungstemperatur ≥ 25 °C. Dämmung wie Warmwasserleitungen Tabelle 9, Einbausituation 1-5
4 Stockwerksleitungen und Einzelleitungen in Vorwandinstallationen. 4 mm
5 Stockwerksleitungen und Einzelleitungen im Fußbodenaufbau (auch neben nichtzirkulierenden Warmwasserleitungen). b) 4 mm
6 Stockwerksleitungen und Einzelleitungen im Fußbodenaufbau neben warmgehenden zirkulierenden Rohrleitungen. b) 13 mm


1) Exzentrische/asymmetrische Rohrschläuche sind zur Begrenzung der Wärmeabgabe zulässig. Die Nenndicke ist zur Kaltseite anzuordnen. Die Gleichwertigkeit ist vom Hersteller durch ein anerkanntes Prüfinstitut mittels Gleichwertigkeitsbescheinigung nachzuweisen.
2) Obwohl hier keine Anforderungen vom Gesetzgeber gestellt sind, muss aus folgenden Gründen gedämmt werden: Korrosionsschutz, Vermeidung von Knack- und Fließgeräuschen, Körperschalldämmung, Verringerung der Wärmebelastung. Zur Erhaltung des Nutzungskomforts sollten diese Leitungen auch gedämmt werden, damit keine unnötige Abkühlung durch Bauteile usw. entsteht.
3) Trinkwasser kalt:Wenn kein Legionellenrisiko durch Erwärmung des Kaltwassers besteht, genügen die Dämmanforderungen nach DIN 1988 200. Um das Legionellenrisiko zu minimieren, werden die Dämmdicken gemäß GEG in Verbindung mit DVGW W 551 und DVGW W 553 empfohlen.

a) Für andere Wärmeleitfähigkeiten sind die Dämmschichtdicken entsprechend umzurechnen.
b) In Verbindung mit Fußbodenheizungen ist die Verlegung von Trinkwasserleitungen (kalt) im Fußbodenaufbau aus hygienischen Gründen zu vermeiden.

 

 

Mehrfamilienhaus

Heizung  
Leitungen in unbeheizten Räumen und Kellerräumen. 100%
Leitungen in Außenwänden, in Außenbauteilen, zwischen einem unbeheizten und beheizten Raum, in Schächten und Kanälen. 100%
Verteilleitungen zur Versorgung mehrerer, unterschiedlicher Nutzer. 100%
Im Fußboden verlegte Leitungen auch HK-Anschlussleitungen gegen Erdreich/unbeheizte Räume.1) 100%
Leitungen und Armaturen in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen, an zentralen Leitungsverteilern. 50%
Heizungsleitungen in beheizten Räumen oder in Bauteilen zwischen beheizten Räumen eines Nutzers und absperrbar. 50%
Im Fußbodenaufbau verlegte Leitungen, zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer. 2) GEG Anlage 8.1.a.gg

 

Trinkwasserleitungen Warm (TWW)  
Warmwasserleitungen. 100%
Warmwasserstichleitungen. 100%
Leitungen und Armaturen in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen, an zentralen Leitungsverteilern. 50
Warmwasserleitungen bis zu einem Wasserinhalt von 3 Litern, die weder in den Zirkulationskreislauf einbezogen noch mit elektrischer Begleitheizung ausgestattet sind (Stichleitungen) und sich in beheizten Räumen befinden. Keine
Anforderung3)

 

DIN 1988 200 für Kaltwasserleitungen4)
NR. Einbausituation Dämmschichtdicke bei = 0,040 W/(m*K ) a)
1 Rohrleitungen frei verlegt in nicht beheizten Räumen, Umgebungstemperatur ≤ 20 °C (nur Tauwasserschutz). 9 mm
2 Rohrleitungen verlegt in Rohrschächten, Bodenkanälen und abgehängten Decken, Umgebungstemperatur ≤ 25 °C. 13 mm
3 Rohrleitungen verlegt in Technikzentralen oder Medienkanälen und Schächten mit Wärmelasten und Umgebungstemperatur ≥ 25 °C. Dämmung wie Warmwasserleitungen Tabelle 9, Einbausituation 1-5
4 Stockwerksleitungen und Einzelleitungen in Vorwandinstallationen. 4 mm
5 Stockwerksleitungen und Einzelleitungen im Fußbodenaufbau (auch neben nichtzirkulierenden Warmwasserleitungen). b) 4 mm
6 Stockwerksleitungen und Einzelleitungen im Fußbodenaufbau neben warmgehenden zirkulierenden Rohrleitungen. b) 13 mm

 

1) Exzentrische/asymmetrische Rohrschläuche sind zur Begrenzung der Wärmeabgabe zulässig. Die Nenndicke ist zur Kaltseite anzuordnen. Die Gleichwertigkeit ist vom Hersteller durch ein anerkanntes Prüfinstitut mittels Gleichwertigkeitsbescheinigung nachzuweisen.
2) Mindestdicke der Dämmschicht bezogen au eine Wärmeleitfähigkeit bei 40 °C: 0,040 W/(m K) für konzentrische Dämmung
0,040 W/(m K) für exzentrische/asymmetrische Dämmung (≥ 9 mm )
0,040 W/(m K) für exzentrische/asymmetrische Dämmung (siehe Gleichwertigkeitsbescheinigung des Herstellers.)

3) Obwohl hier keine Anforderungen vom Gesetzgeber gestellt sind, muss aus folgenden Gründen gedämmt werden: Korrosionsschutz, Vermeidung von Knack - und Fließgeräuschen, Körperschalldämmung, Verringerung der Wärmebelastung. Zur Erhaltung des Nutzungskomforts sollten diese Leitungen auch gedämmt werden, damit keine unnötige Abkühlung durch Bauteile usw. entsteht.

4) Trinkwasser kalt: Wenn kein Legionellenrisiko durch Erwärmung des Kaltwassers besteht, genügen die Dämmanforderungen nach DIN 1988 200. Um das Legionellenrisiko zu minimieren, werden die Dämmdicken gemäß GEG in Verbindung mit DVGW W 551 und DVGW W 553 empfohlen.

a) Für andere Wärmeleitfähigkeiten sind die Dämmschichtdicken entsprechend umzurechnen.
b) In Verbindung mit Fußbodenheizungen ist die Verlegung von Trinkwasserleitungen (kalt) im Fußbodenaufbau aus hygienischen Gründen zu vermeiden.

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