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GEG Verordnung

Die GEG Verordnung bezieht sich auf das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches am 1. November 2020 in Deutschland in Kraft getreten ist. Die GEG Verordnung setzt die Anforderungen des GEG in konkrete Regelungen um und regelt unter anderem die energetische Bewertung von Gebäuden, die Anforderungen an die Gebäudehülle, die Anforderungen an Heizungsanlagen und Warmwasserbereitstellung sowie die energetische Inspektion von Klimaanlagen.

Ziel des GEG ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden in Deutschland zu senken und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Dazu werden die energetischen Anforderungen an Gebäude verschärft und die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden gefördert.

Die GEG Verordnung ist für Bauherren, Architekten, Energieberater und Installateure relevant, da sie die konkreten Anforderungen für den Neubau und die Sanierung von Gebäuden festlegt.