GEG
Das Gebäudeenergiegesezt (GEG) regelt die Anforderungen zur Dämmung von Heizungs- und Warmwasseranlagen. Wie umfangreich diese Dämmung sein muss, ist in der Verordnung genau geregelt. Während in den meisten Bereichen eine 100% umfassende Dämmung stattfinden muss, gibt es mit der 50% Regelung einige Ausnahme, darunter Wand- und Deckendurchbrüche im Abschottungsbereich, den Kreuzungsbereich von Leitungen, den Bereich an Leitungsverteilern, bei zentralen Leitungsverteilern und rund um die Armaturen. Auch in den Bauteilen zwischen den beheizten Räumen verschiedener Nutzer muss gemäß des Gebäudeenergiegesezt eine 50% oder 100% Isolierung der Rohre und Leitungen stattfinden.
Auflistung aller Artikel mit 50% GEG oder 100% GEG
*tatsächliche Isolierdicke