EnEV 50%
Die Energiesparverordnung (EnEV) regelt die Anforderungen zur Dämmung von Heizungs- und Warmwasseranlagen. Wie umfangreich diese Dämmung sein muss, ist in der Verordnung genau geregelt. Während in den meisten Bereichen eine 100% umfassende Dämmung stattfinden muss, gibt es mit der EnEV 50% Regelung einige Ausnahme, darunter Wand- und Deckendurchbrüche im Abschottungsbereich, den Kreuzungsbereich von Leitungen, den Bereich an Leitungsverteilern, bei zentralen Leitungsverteilern und rund um die Armaturen. Auch in den Bauteilen zwischen den beheizten Räumen verschiedener Nutzer muss gemäß der Energiesparverordnung nur eine 50 %ige Isolierung der Rohre und Leitungen stattfinden.
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*tatsächliche Isolierdicke