GEG 100%
In dem Gebäudeernergiegesezt (GEG) ist genau geregelt, welche Bereiche des beheizten Wohnraums
mit einer 100% umfassenden Isolierung aller Heizungs- und Wasseranlagen ausgelegt werden
müssen. Man spricht in diesem Fall von einer Dämmstärke von 100%, die das verwendete
Isoliermaterial aufweisen muss. Eine Isolierstärke von 100% wird benötigt in
- unbeheizten Räumen und Kellerräumen,
- in Außenbauteilen wie Wänden und Decken,
- in Bauteilen zwischen einem unbeheizten und einem beheizten Raum,
- in allen Schächten und Kanälen eines Hauses,
- an den Verteilleitungen, die zur Versorgung mehrerer, unterschiedlicher Nutzer dienen,
- bei verlegten Leitungen im Fußboden in der Nähe des Erdreichs,
- im Fußbodenaufbau auf der rohen Decke, unter dem Estrich und
- in den verwendeten Bauteilen, die zwischen beheizten und absperrbaren Räumen eines Nutzers vorhanden sind.