GEG 50%
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die Anforderungen zur Dämmung von Heizungs- und Warmwasseranlagen. Die 50% Regelung besagt, dass es einige Ausnahmen gibt, bei denen eine 50% umfassende Dämmung ausreichend ist. Im vergleich zu der EnEV von 2014 hat sich für die Rohsisolierungen keine veränderung ergeben.
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*tatsächliche Isolierdicke